Dann stellt sich die Frage: Wer zahlt, wenn die Warnung vom Beifahrersitz kommt? Und noch heikler: Kann auch der Mitfahrer ein Bußgeld kassieren?
Es ist dieser frühe Abend auf der Landstraße, das Fenster einen Spalt offen, die Musik gerade laut genug. Das Handy auf der Halterung blinkt, ein kurzer Ton, “Gefahrenstelle voraus”. Der Beifahrer lehnt sich vor, schaut auf sein eigenes Display und sagt: “In 400 Metern steht einer.” Die Geschwindigkeit sinkt, das Herz auch. Wir alle kennen diesen Moment, in dem Technik klüger wirkt als wir selbst. Dann taucht das Blaulicht auf, die Kontrolle rollt an den Fahrbahnrand, der Blick des Beamten bleibt einen Tick zu lange auf den Smartphones hängen. Die Luft wird dünn. Und plötzlich sitzt der Beifahrer im Fokus.
Die Grauzone auf dem Beifahrersitz: Was wirklich gilt
Die Regel ist klarer, als viele denken: Wer ein Fahrzeug führt, darf keine Blitzer-App nutzen – und auch kein Gerät betriebsbereit mitführen, das vor Geschwindigkeitskontrollen warnt. So steht es in §23 Abs. 1c StVO. Das betrifft Smartphones, Navis mit Warnfunktion und klassische Radarwarner. Der Gesetzgeber meint nicht nur aktive Nutzung, sondern auch das “einsatzbereit dabei haben”. Heißt: Ist das Gerät im Auto und die Funktion an, kann es teuer werden – 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Radiohinweise oder allgemeine Verkehrswarnungen bleiben erlaubt. Die StVO zielt auf gezielte Blitzerwarnungen, nicht auf das Wetter im Verkehr.
Der Beifahrer ist in diesem Bild oft der Joker. Laut gängiger Rechtsauffassung darf er eine Blitzer-App laufen lassen, solange er nicht der Fahrzeugführer ist. Er darf sogar warnen. In der Praxis verlagert sich dadurch das Risiko: Die Maßnahme trifft den Fahrer, nicht den Mitfahrer. Eine Szene, wie sie bei Kontrollen beschrieben wird: Die Polizei sieht auf dem Fahrersmartphone eine aktive Warn-App – Bußgeld. Liegt die App nur auf dem Handy des Beifahrers, ohne dass das Display des Fahrers genutzt wird, bleibt es meist beim Hinweis, die Funktion auszuschalten. Die Grenze kippt erst, wenn die Nutzung erkennbar für den Fahrer erfolgt.
Wann droht auch dem Beifahrer Ärger? Das passiert in besonderen Konstellationen. Der Klassiker sind Fahrstunden: Der Fahrlehrer als Beifahrer gilt rechtlich als Fahrzeugführer im Sinne bestimmter StVO-Pflichten. Nutzt er oder der Fahrschüler eine Blitzer-App zu seinem Vorteil, kann die Sanktion den Beifahrersitz treffen. Eine zweite Kante: Greift der Beifahrer in brenzligen Situationen ins Lenkrad und übernimmt faktisch, wird er für diesen Moment zum Führer – dann gilt auch das Blitzer-Verbot. Und noch ein Punkt aus der Rechtspraxis: Wird nachweisbar das Gerät des Beifahrers so eingesetzt, dass der Fahrer gezielt vor Kontrollen gewarnt wird, wertet die Polizei das als Nutzung durch den Fahrer. Das Bußgeld trifft dann sicher, und Diskussionen starten selten gut.
So bleibst du legal: Einstellungstricks, Routinen, klare Rollen
Der einfachste Weg: Warnfunktion für Blitzer in Apps konsequent deaktivieren, sobald du fährst. Viele Navigations-Apps bieten getrennte Schalter für “Blitzer” und “Gefahrenstellen”. Lass nur die neutrale Gefahrenwarnung an – sie ist legal und nützlich bei Unfällen, Stauenden oder aufliegenden Gegenständen. Stell dir ein Profil an: “Fahrtmodus”, in dem die Blitzer-Warnung aus ist. Wer mit wechselnden Fahrern unterwegs ist, kann einen Start-Ritualsatz einführen: “Navigation an, Blitzer aus.” Klingt banal. Funktioniert.
Wenn du Beifahrer bist, leg die Nutzung transparent aus. Platziere dein Handy so, dass es nicht im Blickfeld des Fahrers liegt. Sag keine konkreten “In 300 Metern Blitzer”-Hinweise, wenn der Fahrer sonst regelkonform unterwegs ist – bleib bei “Achte auf die Begrenzung”. Polizei-Kontrollen spüren Muster. Seien wir ehrlich: Kaum jemand wühlt vor jeder Fahrt in tiefen App-Menüs herum. Genau deshalb helfen feste Gewohnheiten, auch wenn’s mal eilig ist. Und wenn ihr zu zweit fahrt, macht eine Person den “Navi-Check”, die andere bleibt raus aus dem Thema.
Was ist mit Ausnahmen und Grenzen? Das Gesetz ist trocken, aber der Ernstfall im Auto fühlt sich nie trocken an. In Fahrschulen ist die Lage heikel: Fahrlehrer gelten oft als Verantwortliche, also Finger weg von jeder Warnfunktion. Wer mit BF17 unterwegs ist, sollte die Begleitperson ganz rauslassen aus App-Spielereien. Bei Auslandsfahrten drehen sich die Regeln: In Frankreich sind echte Blitzerwarnungen untersagt, in der Schweiz ist bereits das Mitführen von Radarwarnern heikel. Sprich vor der Reise kurz darüber, wer was nutzt – und wo.
“Die sicherste Warnung vor dem Blitzer bleibt das Tempo, das zur Straße passt.” – ein Polizeibeamter bei einer Verkehrsschau
- Deutschland: Fahrer keine Blitzer-App, Beifahrer meist erlaubt – außer Sonderrollen.
- Schweiz: Radarwarner und entsprechende Apps tabu, auch Mitführen riskant.
- Frankreich: Nur “Gefahrenzonen” erlaubt, keine punktgenauen Blitzerhinweise.
- Österreich: Nutzung von Radarwarnern verboten, Apps rechtlich heikel.
Was bleibt, wenn das Handy stumm bleibt
Blitzer-Apps versprechen Kontrolle über das Unerwartete. Wer länger unterwegs ist, merkt: Die wirklich wertvolle Routine ist die saubere Geschwindigkeit. Das nimmt Druck, auch wenn der Verkehr drückt. Der Beifahrersitz ist kein Schattenfahrer – er ist Navigator, nicht Taktgeber für Tempo. Darin liegt Ruhe.
Die Debatte wird bleiben. Apps werden klüger, Schilder nicht. Manche Navis tarnen die Funktion als “Safety-Feature”, und irgendwann fragt niemand mehr, was genau dort warnt. Entscheidend ist die Haltung im Auto: klare Rollen, klare Technik, klare Linie. Dreh die Warnung runter, dreh den Blick hoch auf die Straße. Man fährt anders, wenn man nicht dauernd auf das nächste Piepen wartet.
Und dann die kleine Ironie: Wer sich an Limits hält, fährt entspannter – und kommt oft genauso schnell an. Das fühlt sich weniger spektakulär an als ein rettender Hinweis im letzten Moment. Es ist trotzdem die bessere Geschichte. Eine, die seltener mit einem Punkt endet.
| Point clé | Détail | Intérêt pour le lecteur |
|---|---|---|
| Fahrer-Verbot | Blitzer-Apps und Radarwarner sind für Fahrzeugführer untersagt (§23 Abs. 1c StVO) | Kennt den genauen Rechtsrahmen und vermeidet Bußgeld |
| Beifahrer-Rolle | Nutzung meist erlaubt, sofern nicht zum Vorteil des Fahrers eingesetzt | Minimiert Risiko bei Kontrollen, klare Aufgabenverteilung |
| Spezialfall Fahrschule | Fahrlehrer als “Fahrzeugführer” kann sanktioniert werden | Verhindert teure Irrtümer im Unterrichtsalltag |
FAQ :
- Darf der Beifahrer eine Blitzer-App nutzen?In der Regel ja. Solange er nicht Fahrzeugführer ist und die Warnung nicht gezielt für den Fahrer nutzt, bleibt es straffrei.
- Was droht dem Fahrer bei aktiver Blitzer-App?75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Das Gerät kann zur Beweissicherung vorübergehend sichergestellt werden.
- Ist die Warnfunktion im Radio erlaubt?Ja. Allgemeine Hinweise im Verkehrsfunk sind zulässig, sie gelten nicht als gezielte Blitzerwarnung.
- Kann auch der Beifahrer ein Bußgeld bekommen?Ja, in Sonderfällen. Etwa wenn er als Fahrlehrer gilt oder faktisch die Fahrzeugführung übernimmt.
- Wie stelle ich Apps rechtssicher ein?Schalte Blitzerwarnungen aus und lass nur “Gefahrenstellen” aktiv. Lege einen Fahrmodus an und nutze klare Routinen vor Fahrtbeginn.









