Dahinter steckt eine harte Grenze, die erstaunlich oft missverstanden wird. Wer B hat, darf nicht jedes große Auto fahren – selbst wenn es aussieht wie ein normaler Pkw.
Der Parkplatz vor dem Baumarkt glitzert nach einem Regenschauer. Neben den Kombis steht ein gewaltiger US-Pick-up, chromblitzend, Ladefläche voller Bretter und Pflanzkübel. Ein Mann bleibt stehen, zieht sein Portemonnaie und betrachtet den Führerschein, als hätte der kleine Plastikausweis plötzlich Gewicht. “Mit B geht das, oder?” fragt er, halb zu sich selbst, halb zu seiner Frau. Sie zuckt mit den Schultern, der Verkäufer winkt ab: “Ist doch nur ein Auto.” Ein Nachbar mischt sich ein: “Kommt auf die Tonne an.” In der Luft liegt dieser stille Moment zwischen Wunsch und Regel. Ein einziger Buchstabe entscheidet.
Der Buchstabe, der Grenzen setzt
Klasse B ist die Eintrittskarte in die Autofahrwelt – und eine klare Schranke. Erlaubt sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 Kilogramm, plus bis zu acht Sitzplätze. Das klingt großzügig, fühlt sich im Alltag auch so an. Dann steht plötzlich ein Wohnmobil mit üppiger Ausstattung da. Oder ein Sprinter mit Hochdach. Oder ein importierter Pick-up mit Breitreifen. Groß heißt nicht gleich schwer, klar. Doch die Waage kennt keine Optik – sie kennt nur Zahlen.
Ein Beispiel aus der Vermietung: Lisa bucht für den Sommer ein edles Wohnmobil, 7,40 Meter, große Heckgarage. Am Schalter blättert der Mitarbeiter durch ihren Führerschein. “Klasse B, alles klar.” Er wirft einen Blick auf die Papiere des Fahrzeugs, runzelt die Stirn: 4.100 Kilogramm zulässige Gesamtmasse. Aus dem Urlaubstraum wird ein bürokratischer Zwischenstopp. Lisa lernt in zehn Minuten mehr über Gewichte, Auflastung und Führerscheinklassen als in all den Jahren davor. Wir kennen alle diesen Moment, in dem eine kleine Regel plötzlich riesig wird.
Rechtlich ist es simpel: Maßstab ist die “zulässige Gesamtmasse” (zGM), zu finden in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.1. Sie beschreibt, wie schwer das Fahrzeug beladen sein darf, nicht wie viel es gerade wiegt. Liegt F.1 über 3.500 kg, wird aus Auto rechtlich “schwerer Pkw/leichter Lkw”. Dann braucht es C1 (bis 7,5 t) – oder eben Klasse 3 von früher, die umgerechnet oft C1 einschließt. Wer mit Klasse B über 3,5 Tonnen fährt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG). Das kann richtig weh tun: Verfahren, Punkte, Versicherungsärger. Keine Randnotiz.
So finden Sie Ihre wahre Grenze
Die schnellste Prüfung gelingt in zwei Griffen. Erstens: Auf den Fahrzeugschein schauen, Feld F.1 – dort steht die zGM. Zweitens: Auf die Rückseite des Führerscheins, Zeilenspalte B. Steht dort nur “B”, gilt 3.500 kg für das Fahrzeug, Trailer-Basis inklusive. Sie sehen Schlüsselzahlen? 78 bedeutet Automatikbeschränkung, 96 erlaubt Gespanne bis 4.250 kg, BE bis 7.000 kg (Auto bis 3.500 kg, Anhänger bis 3.500 kg). Beim Fahrzeug selbst hilft das Typenschild im Türrahmen oder im Motorraum: Auch dort findet sich die magische Zahl. Der Blick in Feld F.1 entscheidet über Ihre Freiheit am Lenkrad.
Typische Fehler wiederholen sich. Viele verwechseln Leergewicht mit zGM und unterschätzen, wie schnell Zubehör die Nutzlast auffrisst. Fahrräder am Heck, Markise, volle Wassertanks, vier Koffer – das addiert sich. Hand aufs Herz: Niemand rechnet das im Alltag sauber zusammen. Wer einen Anhänger dranhängt, kommt in die nächste Falle. Mit B sind bis 750 kg Anhänger immer möglich, auch mehr, wenn die Kombination aus Auto und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet. B96 erweitert die Kombination auf 4.250 kg, BE auf 7.000 kg – doch das Zugfahrzeug bleibt mit B ein 3.500-kg-Auto. Das übersehen viele.
Die Faustregel, die Trainer immer wieder betonen, klingt trocken, rettet aber Urlaube und Wochenenden. Die Zahl 3.500 ist kein Schätzwert, sie ist eine feste Kante.
“Nicht die Größe entscheidet, sondern die zulässige Gesamtmasse. Ein Van kann legal sein, ein scheinbar normaler Pick-up illegal – und niemand sieht es von außen.” – Fahrtrainer bei einer Sicherheits-Schulung
- B: Pkw bis 3.500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze, kleine Anhängerregel (s.o.).
- B96: Fahrzeug bis 3.500 kg, Kombination bis 4.250 kg (Zusatzausbildung, keine Prüfung).
- BE: Fahrzeug bis 3.500 kg, Anhänger bis 3.500 kg (praktische Prüfung).
- C1: Fahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg zGM (Theorie + Praxis).
- Schlüssel 78: Automatikbeschränkung. Schlüssel 197: Prüfung auf Automatik, Schaltwagen erlaubt.
- zGM finden: Fahrzeugschein Feld F.1, Typenschild, Datenblatt des Herstellers.
Wenn es doch größer sein soll
Der Weg hinaus führt über Wissen und Planung, nicht über Hoffnung. Wer ein schweres Wohnmobil bewegen will, holt C1: ein überschaubarer Zusatz, der die 7,5-Tonnen-Welt öffnet. Ohne Pause kommt man damit entspannter durch die Modellvielfalt, gerade bei komfortablen Reisemobilen. Auch eine Auf- oder Ablastung kann sinnvoll sein. Manche Wohnmobile lassen sich offiziell ablasten auf 3.500 kg, verlieren dann aber Reserve bei der Zuladung. Andere lassen sich auflasten, was die B-Grenze sprengt, dafür im Alltag besser passt. Ein Gespräch mit der Werkstatt klärt, was technisch und rechtlich drin ist.
| Point clé | Détail | Intérêt pour le lecteur |
|---|---|---|
| — | Klasse B endet bei 3.500 kg zGM | Schneller Check, weniger Risiko |
| — | Feld F.1 bestimmt die rechtliche Größe | Missverständnisse vermeiden |
| — | Optionen: B96/BE/C1, Auf- oder Ablastung | Flexibel bleiben, legal fahren |
FAQ :
- Welche “großen Autos” fallen mit B raus?Wohnmobile mit zGM über 3.500 kg, viele Transporter in 3,88-t- oder 4,25-t-Versionen, importierte US-Pick-ups wie bestimmte RAM- oder F-150-Varianten. Auch manche ausgebauten Vans rutschen je nach Ausstattung über die Grenze.
- Darf ich exakt 3.500 kg mit B fahren?Ja. 3.500 kg sind zulässig, erst darüber braucht es C1. Achten Sie auf die Zahl im Feld F.1 – nicht auf Prospektangaben oder das aktuelle Gewicht.
- Wie sind die Regeln für Anhänger mit B, B96 und BE?Mit B: bis 750 kg Anhänger immer; darüber nur, wenn die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. B96 erweitert die Kombination auf 4.250 kg (Zusatzausbildung). BE erlaubt Anhänger bis 3.500 kg, die Kombination darf konstruktiv darüber liegen.
- Was gilt für alte Klasse 3?Wer vor 1999 Klasse 3 gemacht hat, bekam bei Umstellung meist B, BE, C1, C1E (teils mit Schlüsselzahlen). Damit sind Fahrzeuge bis 7.500 kg zGM erlaubt, oft auch bestimmte Kombinationen. Im Zweifel in der Spalte der Klassen auf dem Führerschein nachsehen.
- Was droht, wenn ich zu schwer unterwegs bin?Fahren ohne passende Fahrerlaubnis ist eine Straftat (§ 21 StVG). Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung, Punkte, und die Kfz-Versicherung kann Regress fordern. Wer “nur” überladen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten – das ist ein anderer Fall.









