Doch ein Griff zum Salz kann zum Problem werden, besonders dort, wo Regeln streng greifen.
Viele Städte verbieten Streusalz auf Gehwegen. Der Schutz von Bäumen, Gewässern und Straßenbelägen wiegt schwerer als Bequemlichkeit. Wer ohne Ausnahme streut, riskiert ein Bußgeld. Wer falsch räumt, haftet zusätzlich für Stürze. Das trifft Eigentümer, Mieter und Gewerbe.
Warum salz ärger bringt
Streusalz schmilzt Eis schnell. Es greift aber Beton, Naturstein und Metall an. Es schadet Rasenflächen und Baumscheiben. Auch Pfoten von Hunden leiden. Salz gelangt mit Schmelzwasser in die Kanalisation. Die Reinigung kostet Geld. Kommunen wollen diese Folgekosten begrenzen und setzen auf Verbote.
Viele Straßenmeistereien arbeiten auf Fahrbahnen mit Salz. Auf Gehwegen gilt meist das Gegenteil. Hier verlangen Satzungen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. So bleibt Griffigkeit, ohne dass Salze eindringen.
Auf Gehwegen ist salz in vielen Städten tabu. Erlaubt bleibt es oft nur an Gefahrenstellen: treppen, rampen, steile zugänge oder bei eisregen.
Was in städten gilt
Die Regeln unterscheiden sich je nach Kommune. Die folgenden Beispiele zeigen typische Vorgaben und mögliche Bußgeldrahmen. Maßgeblich bleibt immer die örtliche Satzung.
| Stadt | Grundregel | Ausnahmen | Mögliche bußgelder |
|---|---|---|---|
| Berlin | Salz auf gehwegen grundsätzlich verboten | Glätte auf treppen, rampen, starkem gefälle | 50–500 euro je nach schwere |
| München | Gehwege mit splitt oder sand sichern | Eisregen oder besondere gefahrstellen | 55–500 euro, bei wiederholung höher |
| Köln | Salzverbot in vielen bereichen | Ausnahmen für treppen und notwege | 35–300 euro |
| Hamburg | Abstumpfende mittel vorgeschrieben | Steile zugänge, eisregen-lagen | 40–500 euro |
| Stuttgart | Salz auf gehwegen unerwünscht | Ausnahmen nur eng definiert | 50–500 euro |
| Hannover | Streusalz weitgehend untersagt | Treppen und gefahrstellen | 50–400 euro |
Wer im Zweifel ist, liest die Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung der Stadt. Sie legt fest, wie breit zu räumen ist, welche Mittel erlaubt sind und wann geräumt werden muss.
Zeiten und pflichten
Eigentümer müssen den Gehweg vor ihrem Grundstück räumen und streuen. Häufig wird die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen. Kontrollieren Sie, ob das wirksam vereinbart ist. Bei mehreren Parteien regelt ein Plan die Zuständigkeit. Wer dran ist, muss handeln.
Zeiträume variieren. Üblich sind werktags etwa 7 bis 20 oder 21 uhr. An sonn- und feiertagen beginnen viele Städte später, oft gegen 9 uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach nachgebessert werden. Eine einmalige Runde am Morgen reicht nicht, wenn es weiter schneit.
Räumen heißt: schnee entfernen, trittflächen schaffen, abstumpfendes material streuen – kein salz, außer die satzung nennt eine ausnahme.
So handeln sie richtig
- Vor der Haustür eine tritttaugliche spur von mindestens 1 bis 1,5 metern Breite anlegen.
- Splitt, lavagranulat oder sand verwenden. Material trocken lagern, Eimer griffbereit stellen.
- Schnee am Gehwegrand lagern, aber nicht auf fahrbahnen, baumscheiben oder gullys schieben.
- An treppen und rampen eng dosiert vorgehen. Bei eisregen Ausnahmeregeln beachten.
- Nachstreuen, wenn es glatt wird. Hinweise von nachbarn ernst nehmen.
- Bei Abwesenheit Vertretung organisieren. Ein Zettel im hausflur verhindert Missverständnisse.
Was droht bei verstößen
Wer trotz Verbot Salz streut, riskiert ein Bußgeld. Der Rahmen hängt von Kommune und Einzelfall ab. Bei mehrfachen Verstößen kann die Summe steigen. Auch eine Beseitigungsanordnung ist möglich. Kommt es zu Schäden an Bäumen oder Belägen, drohen Ersatzforderungen.
Kommt jemand wegen Glätte vor Ihrem Haus zu Fall, haften Sie unter Umständen für Verletzungen und Kosten. Eine private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hilft, wenn die vertraglichen Pflichten erfüllt wurden. Wer gar nicht räumt oder verbotene Mittel nutzt, schwächt seinen Versicherungsschutz.
Bußgeld plus haftungsrisiko: falsch streuen kann dreistellig kosten und führt im schadensfall zu teuren regressforderungen.
Warum viele städte salz verbieten
Schutz von bäumen und boden
Salz entzieht Pflanzen Wasser. Es verändert den pH-Wert des Bodens. Straßenbäume reagieren mit Trockenschäden und Kronenverlust. Kommunen geben viel Geld für Pflege und Ersatz aus. Verbote sollen diese Kosten bremsen.
Korrosion und schäden am bauwerk
Salz beschleunigt Rost. Es dringt in Risse von Beton, Naturstein und Fliesen ein. Treppen und Eingänge altern schneller. Hausverwaltungen kalkulieren dafür Rücklagen. Wer auf abstumpfende Mittel setzt, verlängert die Lebensdauer von Belägen.
Tiere und gesundheit
Salz reizt Pfoten und kann bei Aufnahme Magenprobleme verursachen. Splitt vermeidet diese Effekte. Nach der Saison lässt er sich auffegen und wiederverwenden. Das spart Ressourcen.
Praxisbeispiel für den alltag
Es hat über Nacht geschneit. Sie räumen um 7 uhr den Gehweg, schieben den Schnee an den Rand und streuen Splitt. Auf der Kellertreppe bildet sich glatter Film. Ihre Satzung erlaubt hier Salz in kleinen Mengen. Sie nutzen eine Handvoll und markieren die Stelle. Gegen Mittag schneit es erneut. Sie räumen nach und streuen wieder Splitt. So erfüllen Sie die Pflicht, ohne gegen Verbote zu verstoßen.
Wie viel material brauche ich
Rechnen Sie grob mit 50 bis 100 gramm Splitt pro quadratmeter für eine erste Lage. Bei 20 metern Gehweg mit 1,2 metern Breite liegen Sie bei etwa 1,2 bis 2,4 kilogramm. Bei starkem Andrang halten Sie Reserve bereit. Salz wird an Gefahrenstellen nur sparsam gestreut, falls es die Satzung erlaubt. Ein kleiner Becher reicht oft aus.
Tipps für mieter, eigentümer und gewerbe
Mieter prüfen den Mietvertrag. Steht dort die Übertragung des Winterdienstes, zählt Zuverlässigkeit. Eine Schneeschaufel, ein Besen und ein Eimer Splitt sind Pflicht. Eigentümer sollten den Plan sichtbar aushängen und Nachbarn mitnehmen. Gewerbe mit Kundenverkehr sichern Eingänge, Stellplätze und Zuwege häufiger. Rutschmatten an Türen mindern Feuchtigkeit im Innenbereich.
Was sie vor dem ersten schnee klären sollten
- Welche satzung gilt in meiner stadt, und was ist vorsalz ausdrücklich verboten.
- Wer ist im haus wann zuständig, und wie erreiche ich die vertretung.
- Wo lagere ich material trocken und kindersicher.
- Wie entsorge ich Splitt im frühjahr, und lässt sich etwas wiederverwenden.
Kein salz auf baumscheiben, in gullys oder auf pflasterfugen. schnee niemals in die fahrbahn drücken.
Zusätzliche aspekte, die geld sparen
Abstumpfende Mittel mit Umweltzeichen sind ergiebiger. Feuchter Splitt verklumpt, trockener haftet besser. Wer nach dem Winter säubert, gewinnt Material zurück. Markierte Gefahrenstellen senken Ausrutschunfälle. Ein kurzer Räumplan mit Telefonnummern verhindert Lücken, wenn es länger schneit.
Korrosionsschäden lassen sich reduzieren, wenn Eingänge mit rillenmatten ausgerüstet werden. Schuhe geben dadurch weniger Feuchtigkeit und Salz an Innenböden ab. In Tiefgaragen helfen Abstreifgitter. Hausverwaltungen sparen so Reparaturen an Beschichtungen. Wer die Satzung kennt und klug plant, vermeidet Bußgelder und hält Wege sicher.










Gilt das Salzverbot in Berlin wirklich überall – auch vor Krankenhäusern und Pflegeheimen?
Wieder typisch: Auf der Straße wird gesalzen, auf dem Gehweg soll ich Spliit schleppen. Klingt nach Dopelmoral, oder?