Es ist die Sorte Winter-Trick, die man in der Eile macht und gleich wieder vergisst. Bis das Ordnungsamt stehenbleibt.
Es ist noch dunkel, die Stadt atmet kleine Wolken. Der Schnee liegt wie Watte auf den Stufen, die Straße glitzert, als hätte jemand Zucker gestreut. Ich räume die erste Bahn frei, die Schaufel kratzt, Nachbarin winkt, ein Bus stöhnt bergauf. *Die Luft knirscht, wenn man atmet.* Zwei Häuser weiter schiebt ein Mann den Schnee mit kräftigen Zügen direkt über den Bordstein, raus in die Fahrspur. Einer ruft: „Pass auf, da kommt ein Radler!“ Der Junge rutscht, fängt sich gerade noch, flucht leise. Kurz darauf rollt ein grauer Wagen vom Ordnungsamt vorbei, langsam, aufmerksam, Fenster einen Spalt offen. Wir alle kennen diesen Moment, in dem ein Blick mehr sagt als ein Zettel an der Scheibe. Dann klingelt es.
Was das Ordnungsamt mit „nicht auf die Straße“ wirklich meint
Schnee in die Fahrbahn werfen, klingt banal – ist es nicht. Die Fahrbahn ist kein Abstellplatz für das, was vom Gehweg muss. Wer Schneemassen in die Straße schiebt, schafft Hindernisse und Glätteinseln, die niemand erwartet. Schnee in die Fahrbahn ist kein Kavaliersdelikt. Juristisch fällt das schnell unter „Verkehrsbehinderung“ und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Praktisch heißt es: Autos bremsen abrupt, Radfahrende weichen aus, Fußgänger stolpern an der Bordsteinkante. Ein kleiner Haufen kann großen Ärger machen.
Eine Szene vom letzten Winter: Ein Lieferwagen kommt um die Kurve, die Straße ist frei, nur am Rand liegt ein frischer Streifen Schnee – vom Gehweg rübergeschoben. Er bremst, die Hinterräder verlieren den Grip, der Wagen schlittert zwei Meter und bleibt quer stehen. Niemand verletzt, doch der Verkehr steht für zehn Minuten. Ein ähnlicher Fall sorgte bei uns im Viertel für lange Diskussionen und zwei Briefe vom Ordnungsamt. Solche Momente gibt es bei Tauwetter und Neuschnee häufiger, sagen Versicherer und Stadtreinigung, die in der Saison mehr Meldungen zu Glätteunfällen und blockierten Rinnen erhalten.
Rechtlich ist das Puzzle klarer, als es wirkt: Die Räum- und Streupflicht liegt meist bei Eigentümerinnen oder Mietparteien, oft werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später. Die Satzungen deiner Stadt sagen, wohin der Schnee darf – auf den eigenen Grundstücksrand, an die Gehwegränder, aber nicht in die Fahrbahn, nicht in den Radweg, nicht in die Entwässerungsrinne. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld, in vielen Kommunen im zweistelligen bis mittleren dreistelligen Bereich. Kommt es zu einem Unfall, kann zusätzlich die Haftung greifen. Das ist mehr als Theorie, wenn jemand auf deiner Schneeinsel wegrutscht.
Räumen wie ein Profi: Wege frei, Straße frei
Der Trick liegt in der Richtung: immer von der Hauswand zur Grundstücksseite schieben, nicht zur Straße. Schaffe zwei oder drei „Parkstreifen“ für Schnee auf dem eigenen Grund, gerne in schmalen Lagen. Lege früh los, bevor alles festtritt, und räume in Etappen. Halte die Rinnen und Gullys frei, damit Schmelzwasser ablaufen kann. Eine freie Spur von 1,20 bis 1,50 Meter ist gut für Kinderwagen und Rollatoren. Früh, dünn, regelmäßig – so bleibt der Gehweg sicher.
Nutze Split oder Sand statt Salz, das schont Böden, Pfoten und Schuhe. Salz ist vielerorts verboten oder nur an Treppen und besonderen Gefahrenstellen toleriert. Fege das Streugut später zusammen und verwende es erneut. Räum Häufen nicht an Kreuzungen oder Haltestellen – dort wird geschaut, gebremst, gestartet. Seien wir ehrlich: niemand macht das wirklich jeden Tag. Doch zwei kurze Runden am Morgen und am frühen Abend verhindern Eisschollen und Streit mit den Nachbarn. Und sie sparen echte Nerven.
Wenn du unsicher bist, denk an den Tonfall des Amts: Wir wollen Verkehr, der rollt, und Wege, die halten.
„Wer Schnee auf die Straße schiebt, schafft eine Gefahrenstelle. Räumen ja – aber bitte so, dass die Fahrbahn frei bleibt“, sagt eine Sprecherin des Ordnungsamts.
- Schnee seitlich auf dem eigenen Grundstück stapeln, nicht auf Fahrbahn oder Radweg.
- Gullys und Rinnen offen halten, Staunässe vermeiden.
- Räumbreite mindestens kinderwagentauglich planen.
- Split/Sand nutzen, Salz nur dort, wo es erlaubt ist.
- Querungen, Haltestellen, Hydranten und Müllplätze freihalten.
Warum diese Regeln im Winter Sinn ergeben
Es geht nicht um Pingeligkeit, es geht um Rhythmus. Wenn Gehwege safe sind und Fahrbahnen frei bleiben, rollt der Bus pünktlicher, die Kreuzung bleibt übersichtlich, und die Nachbarin traut sich raus ohne Ballett. Das Gesetz ist hier oft nur Verpackung für gesunden Menschenverstand. Manche Floskeln nerven im Alltag, klar. Und doch ist da ein gemeinsamer Nenner: Dein Haufen Schnee ist am falschen Ort plötzlich ein Risiko für andere. Wer früh räumt, spart Ärger und Geld.
Räumen ist kein Sport für Helden in Neonwesten. Es ist Teamarbeit im Kleinen: eine Schaufel hier, ein Tip an den Nachbarn dort, ein Blick auf den Rinnstein, bevor er zufriert. Mal macht’s du, mal die Person gegenüber. Mal vergisst man’s, dann hilft ein Klingeln und ein kurzer Griff zur Schaufel. Die Stadt lebt von diesen leisen Absprachen. Und vielleicht erzählst du später am Küchentisch, wie wenig fehlt zwischen „ach, egal“ und „das war knapp“.
| Point clé | Détail | Intérêt pour le lecteur |
|---|---|---|
| Kein Schnee auf die Fahrbahn | Schnee nicht in Straße, Radweg oder Rinne schieben | Weniger Glättefallen, kein Bußgeldrisiko |
| Räum- und Streupflicht | Oft ab 7 Uhr, sonn-/feiertags später; Gehweg 1,2–1,5 m frei | Sicherheit für Familien, Rollatoren, Lieferdienste |
| Richtiges Streumittel | Split/Sand statt Salz; Salz nur an Gefahrenstellen | Schonend für Umwelt, Pfoten, Schuhe – und wirkt zuverlässig |
FAQ :
- Darf ich Schnee vom Gehweg auf die Straße werfen?Nein. Das gilt als Verkehrsbehinderung und kann ein Bußgeld auslösen. Räumen Sie seitlich auf dem eigenen Grundstück oder am Gehwegrand, ohne Rinne und Radweg zu blockieren.
- Was, wenn wegen „meines“ Schnees jemand stürzt?Dann kann neben einem Bußgeld auch Haftung drohen. Wer räumt, trägt Verkehrssicherungspflicht – Versicherer prüfen, ob ordnungsgemäß geräumt wurde.
- Wie breit muss ich räumen?Üblich sind 1,20 bis 1,50 Meter, damit Kinderwagen und Rollatoren durchkommen. Details stehen in der örtlichen Straßenreinigungssatzung.
- Ich bin Mieter – muss ich räumen?Oft ja, wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Sonst bleibt die Pflicht beim Eigentümer, der sie auch an einen Dienst vergeben kann.
- Darf ich Salz streuen?In vielen Städten verboten oder nur an Treppen und besonderen Gefahrenstellen erlaubt. Besser Split oder Sand nutzen und später zusammenfegen.









